Geplante Novelle des Waffengesetzes

Gemeinsame Erklärung der Verbände

 

Verschärfungspläne werden Wirkung verfehlen

 

 

Einige große Verbände - darunter auch der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk - haben eine gemeinsame Erklärung verfasst und sprechen sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Waffenrechtsnovelle aus.


Innenminister Seehofer schießt bei der Waffenrechtsänderung über das Ziel hinaus

Die geplante Novelle des Waffengesetzes geht deutlich über die Vorgaben der EUFeuerwaffenrichtlinie hinaus. Das Bundesinnenministerium will in einer Nacht-undNebel-Aktion unüberlegte Verschärfungen durchsetzen und legale Waffenbesitzer grundlos bestrafen.

(Berlin, 23. Oktober 2019) Bundesinnenminister Horst Seehofer will das Waffengesetz drastisch verschärfen und nutzt unter anderem das Attentat von Halle als Vorwand. Der Täter hatte sich seine Waffen mit einem 3-D-Drucker selbst gebaut. Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund protestieren entschieden dagegen: Schärfere Regelungen verhindern solche Taten nicht und treffen grundlos legale, gesetzestreue Waffenbesitzer und weitere unbeteiligte Bevölkerungsgruppen.

"Mit dem Aktionismus wird der Bevölkerung ein Gewinn an Sicherheit vorgegaukelt. Erschaffen werden soll ein Bürokratiemonster, das selbst Experten der Polizei für nicht umsetzbar halten", sagte Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht. Die geplanten Verschärfungen sorgten dafür, dass Fachkräfte in den Sicherheitsbehörden mit bürokratischen Vorgaben beschäftigt seien, anstatt Kriminalität zu bekämpfen. Seehofer geht mit seinen Vorschlägen weit über die Vorgaben der europaweiten Feuerwaffenrichtlinie hinaus und bricht damit seine Zusage, dass die Richtlinie nur eins zu eins umgesetzt werden sollte. Die Richtlinie musste bereits bis September 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine Fristverlängerung läuft Ende Dezember aus.

Nun sollen unter anderem generelle Waffenverbotszonen eingeführt werden: Darin wären nicht nur Taschenmesser ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern bereits verboten, sondern auch ein unbestimmter Kreis von "gefährlichen Gegenständen". Sogar Glasflaschen könnten unter das Verbot fallen. In den Zonen soll es Personenkontrollen ohne Anlass geben. Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund sehen darin einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Solche Zonen haben erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung, Anwohner, Besucher, Kunden von ansässigen Geschäften oder auf Handwerker. Auch wenn Ausnahmen im Gesetz und in der Verbotszonenverordnung vorgesehen werden, verbleiben erhebliche Unsicherheiten. Für sehr viel wirksamer halten die Verbände und Experten der Polizei ein individuelles Verbot von Waffen für bereits straffällig gewordene oder anderweitig aufgefallene Personen. Dies ist nach Ansicht von Polizeiexperten auch in der Praxis weit praktikabler. Das Bundesinnenministerium lehnt diese Vorschläge dagegen vehement ab.

Eine weitere geplante Verschärfung ist die verpflichtende Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die acht Verbände begrüßen zwar die Absicht, Extremisten den Zugang zu Waffen zu verwehren. Sie kritisieren aber, dass mit der geplanten Änderung alle legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt würden. Ein Mehr an Sicherheit werde damit nicht geschaffen. Denn der Verfassungsschutz kann bereits jetzt auf die Daten im Nationalen Waffenregister zugreifen und so Extremisten den Zugang zu Waffen gezielt verwehren.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie nutzt Minister Seehofer auch als Vorwand dafür, Sportschützen weiter zu schikanieren: Die Anforderungen für den Besitz von bereits legal erworbenen Waffen sollen drastisch angehoben werden. Die hohen Anforderungen, die für den Erwerb gelten und die durch die Rechtsprechung schrittweise angehoben wurden, sollen künftig auch für den weiteren Besitz gelten. In der Praxis bedeutet das: Für jede legale Waffe muss der Besitzer künftig 18 Schießtermine jährlich vorweisen. Kein Anschlag würde dadurch verhindert.

Ein Bürokratiemonster ist auch die neue Regelung zu Magazinen mit mehr als 10 Schuss für Gewehre sowie 20 Schuss für Pistolen und Revolver. Diese Magazine, die bisher völlig frei erwerbbar waren, sollen künftig verboten werden. Auch damit geht Seehofer über die Richtlinie hinaus. Die geplante Regelung verschärft auch die Rechtsunsicherheit, die schon die Richtlinie begründet hat. Die Regelung verlangt vom einzelnen Magazinbesitzer eine eigene Beurteilung des Magazins, die schon für den kriminaltechnischen Dienst der Polizei kaum zu bewältigen wäre. Damit geht auch dieses Vorhaben weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Die Verbände lehnen dies ab.

Weitere Verschärfungen sind geplant, die Handel und Hersteller von Waffen negativ beeinflussen - ohne ein Plus an Sicherheit zu erreichen. Die Verbände fordern Minister Seehofer und die Abgeordneten des Bundestages auf, unsinnige Restriktionen für legale Waffenbesitzer ersatzlos zu streichen. Stattdessen sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, den illegalen Waffenbesitz endlich effektiv zu bekämpfen.

Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Der Terrorismusexperte Peter Neumann vom Londoner King's College sagte kürzlich gegenüber der Augsburger Allgemeinen, dass das strenge Waffenrecht in Deutschland bei dem Anschlag in Halle vermutlich sogar zahlreichen Menschen das Leben gerettet habe, weil der Täter keinen Zugang zu legalen Waffen gefunden hat.

Die unterzeichnenden Verbände vertreten mehr als 2 Mio. Mitglieder in über 15.000 Vereinen in ganz Deutschland. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem der Deutsche Jagdverband e. V., der Bund Deutscher Sportschützen e. V., der Bund der Militär- und Polizeischützen e. V., die Deutsche Schießsport Union e. V., der Bundesverband Schießstätten e.V., der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. und der Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition.